Einlassordnung für die Abendveranstaltungen
- Der Einlass ist ausschließlich für kreativ kostümierte Gäste gestattet. Bitte beachten: Bundeswehruniformen und Flecktarn-Anzüge gelten nicht als Kostüm.
- Tickets können nur bei Absage der Veranstaltung und innerhalb von 14 Tagen nach Absage zurückgegeben werden. Jedes Ticket wird individuell erstellt und registriert. Mit einem Ticket erhält eine Person Zutritt zu einer Abendveranstaltung.
- Der Weiterverkauf eines Tickets zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Wert ist verboten.
- Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.
Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Regeln erlischt die Zutrittsberechtigung ohne Anspruch auf Entschädigung. Das Ticket verliert seine Gültigkeit.
Einlassordnung für U18 Gäste
Einlassregeln für unter 16-Jährige
- Nichtmitglieder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.
- Mitglieder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.
- Gästekarten werden nur an Mitglieder ab 16 Jahren verkauft. Die Gäste müssen ebenfalls mindestens 16 Jahre alt sein.
Aufenthaltsregelungen für 16- bis 18-Jährige
- Mitglieder und Nichtmitglieder im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen sich nur bis 24 Uhr auf der Veranstaltung aufhalten.
- Ein längerer Aufenthalt ist nur in Begleitung eines Elternteils, Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person möglich.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten können eine andere volljährige Person mittels einer Vollmacht als erziehungsbeauftragte Person bestimmen, die für die Dauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht und die so genannte Personenfürsorge für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt.
Vollmachtregelungen
Die Vollmacht muss enthalten:
- Namen, Anschriften, Telefonnummern und Geburtsdaten von Vollmachtgeber, Bevollmächtigtem und Jugendlichem
- Genaue Bezeichnung/Datum der Veranstaltung
- Unterschrift des Vollmachtgebers
- Eine Kopie des Lichtbildausweises des Vollmachtgebers
Wichtig: Die Vollmacht ist nur gültig, solange sich der Bevollmächtigte ebenfalls auf der Veranstaltung aufhält. Verlässt der Bevollmächtigte die Veranstaltung, muss auch der Jugendliche gehen.
Hinweise für unter 18-Jährige
Die Aufsichtsperson muss Mitglied im Circus Comicus sein und kann maximal für zwei Personen die Aufsicht übernehmen.
Einlass für das Kinderfest
- Kinder, die Mitglied im Circus Comicus sind, brauchen für das Kinderfest keine Eintrittskarte. Der Mitgliedsausweis genügt als Nachweis für den Eintritt.
- Eine erziehungsberechtigte Person pro Kind kann ebenfalls ohne Karten an dem Kinderfest teilnehmen, wenn sie Mitglied im Circus Comicus ist.
- Die Mitgliedsausweise werden am Eingang eingescannt. Gelegentlich können auch Personalausweise zur Überprüfung kontrolliert werden.
Einlass für die Jugendparty
Für die Jugendparty benötigen generell alle Gäste, ob Mitglied oder nicht, eine eigene Karte für den Abend.
- Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Mindestalter von 14 Jahren und ein Höchstalter von einschließlich 18 Jahren. Alle Gäste zwischen 14 und 15 Jahren benötigen eine von ihren Eltern unterschriebene Teilnahmeerlaubnis. Ohne diese Erlaubnis kann nicht an der Veranstaltung teilgenommen werden. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgefüllte Teilnahmeerlaubnis bei Echtheitszweifeln telefonisch bei den Erziehungsberechtigten zu überprüfen.
- Die Veranstaltung beginnt um 18:11 Uhr und endet für Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren um 22:00 Uhr und Jugendlichen ab dem Alter von 16 Jahren um 24:00 Uhr. Die Veranstaltung ist nach Ankündigung, umgehend zu verlassen.
- Der Verzehr von Alkohol ist auf der Veranstaltung nur Jugendlichen im Alter von 16 – 18 Jahren erlaubt. An alkoholischen Getränken wird während der Veranstaltung nur Bier und Sekt ausgeschenkt.
- Laut Jugendschutzgesetz ist unter 18-Jährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Das gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Wir halten uns daran!
- Der Verstoß gegen die oben aufgeführten Regeln und Bestimmungen führt zum Ausschluss von dieser und zukünftigen Veranstaltungen der genannten Veranstalter.
- Die Aufsicht innerhalb des Veranstaltungsgebäudes wird durch die Veranstalter und einer Security Firma gewährleistet, außerhalb endet sie.
- Eine gesicherte An- und Abreise der teilnehmenden Jugendlichen ist durch die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Hierfür kann seitens des Veranstalters keine Sicherung und Haftung übernommen werden.
- Wenn das Veranstaltungsgebäude ohne Absprache verlassen wurde, ist kein erneuter Einlass möglich.
- Der Veranstalter steht im Vorfeld oder während der Veranstaltung für Rückfragen per mail unter info@circus-comicus.de zur Verfügung.